Anfang des Jahres hatte die Belgian Gaming Commission (BGC) den Anbietern PokerStars, Partouche und Casino777 eine offizielle Lizenz fürs Online Poker Angebot in Belgien erteilt. Alle anderen Seiten wie Chilipoker, 888.com, Titanpoker, Everestpoker, PartyPoker.com, iPoker, bwin, William Hill, betfair, Betsson, Bet-at-home, Betclic, Expekt, Stan James, 188Bet und Betway wurden ab Anfang Mai auf eine Blacklist gesetzt und mussten umgehend von den vier größten Internet Provider des Landes blockiert werden. Branchenriese bwin.party wollte seinen Namen von der belgischen Blacklist entfernt haben und ging deswegen sogar vor Gericht. Die Klage gegen die Belgian Gaming Commission wurde nun abgewiesen.
bwin.party wurde auf die Blacklist gesetzt, da man sein Angebot an belgische Kunden nicht eingestellt hatte, obwohl sich die Lizenzanträge noch in der Schwebe befanden. Daraufhin wurde die .com-Seiten von den Providern geblockt. Doch die Kunden wurden weiter von bwin.party per Mail kontaktiert und auf nicht geblockte Seiten weitergeleitet. Die BGC forderte im Gegenzug 300.000 € Schadensersatz pro Tag von bwin.party, für jeden Tag den das Unternehmen auf der Blacklist stand, aber trotzdem belgische Kunden bediente. Sowohl die Klage von bwin.party als auch die Schadensersatzforderung von der Belgian Gaming Commission wurden abgewiesen. Ob Bwin das Urteil akzeptiert ist noch unklar.


