Gestern hat das U.S. Attorney’s Office des Southern District of New York ein Antrag an PokerStars gestellt. Es geht um Isai Scheinberg, den israelisch-kanadischen Gründer von PokerStars. Mittelpunkt des Antrages ist, ob im Fall von Scheinberg die “Fugitive Disentitlement Doctrine” angewendet werden muss oder nicht. Die “Doctrine” besagt, dass wer vor dem Gesetz flüchtet, kann in den USA keine vorteilhaften Entscheidungen einer Justiz für sich beanspruchen. Wäre Scheinberg also ein “potentieller Flüchtling”, müsste Isai Scheinberg sich möglicherweise zuerst den Behörden stellen, damit das Zivilverfahren überhaupt weitergehen kann. Gleichzeitig beantragte die Staatsanwaltschaft, dass die Klageabweisung in dem Zivilverfahren von PokerStars von letzter Woche, so lange aufgeschoben werden soll, bis der Status von Scheinberg geklärt ist.
Gegen Scheinberg liegen in den USA im Rahmen der Black Friday Prozesse diverse Anklagen vor. Er ist bisher nicht in den USA aufgetaucht, um sich wie Full Tilt CEO Ray Bitar den Anschuldigungen zu stellen. Bitar wurde, obwohl vom Gericht eine Fluchtgefahr festgestellt wurde, trotzdem gegen Kaution freigelassen. Scheinberg ist anders als Bitar aber kein US-Bürger, zur Zeit der Anklage lebte er schon außerhalb der USA und es gibt keine Anzeichen, dass er sich verstecke oder vor der Strafverfolgung flüchtet. Er arbeitet wohl täglich bei PokerStars, deren Geschäftsführer er außerhalb der USA ganz legal auch immer noch ist.
Der Antrag könnte somit ein Versuch sein sicherzustellen, dass der Antrag auf Klageabweisung nicht gewährt wird. Auch wenn die “Fugitive Disentitlement Doctrine” zutreffen würde, liegt die Entscheidung im Ermessen des Gerichts.


